Nach neuerlicher Rücksprache mit dem RAD stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 5. Juni 2020 die Zusprache einer befristeten abgestuften Rente (halbe Rente vom 1. August 2016 bis 30. April 2018, ganze Rente vom 1. Mai bis 30. September 2018) in Aussicht. Unter Berücksichtigung der dagegen erhobenen Einwände entschied sie schliesslich mit Verfügung vom 3. Dezember 2020 wie vorbeschieden. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 3. Dezember 2020 erhob der Beschwerdeführer am 20. Januar 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung vom 3.12.2020 sei aufzuheben.