Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben hatte, veranlasste die Beschwerdegegnerin auf Empfehlung ihres internen Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) eine polydisziplinäre Begutachtung des Beschwerdeführers durch die Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI), Basel (Gutachten vom 24. März 2020). Nach neuerlicher Rücksprache mit dem RAD stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 5. Juni 2020 die Zusprache einer befristeten abgestuften Rente (halbe Rente vom 1. August 2016 bis 30. April 2018, ganze Rente vom 1. Mai bis 30. September 2018) in Aussicht.