Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche und erwerbliche Situation ab, ehe sie ihm mit Vorbescheid vom 24. April 2019 die Zusprache einer halben Invalidenrente für die Zeit vom 1. August 2016 bis 31. März 2017 und einer ganzen Rente für die Periode vom 1. Oktober 2017 bis 31. August 2018 in Aussicht stellte. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben hatte, veranlasste die Beschwerdegegnerin auf Empfehlung ihres internen Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) eine polydisziplinäre Begutachtung des Beschwerdeführers durch die Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI), Basel (Gutachten vom 24. März 2020).