1. Der 1974 geborene, als Polierer tätige Beschwerdeführer meldete sich am 10. Januar 2016 unter Hinweis auf eine Dickdarmkrebserkrankung bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche und erwerbliche Situation ab, ehe sie ihm mit Vorbescheid vom 24. April 2019 die Zusprache einer halben Invalidenrente für die Zeit vom 1. August 2016 bis 31. März 2017 und einer ganzen Rente für die Periode vom 1. Oktober 2017 bis 31. August 2018 in Aussicht stellte.