Bearbeitungsgebühren von Fr. 216.00 schulde; und dass der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. ... des Betreibungsamtes C. im Umfang von Fr. 10'849.20 aufgehoben werde. Gleichzeitig setzte das Versicherungsgericht dem Beschwerdeführer eine Frist von 10 Tagen an, um zur in Aussicht gestellten Abweisung der Beschwerde und der Anpassung des Einspracheentscheids Stellung zu nehmen oder allenfalls die Beschwerde zurückzuziehen. 2.5. Am 17. Januar 2022 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: