3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Vivao Sympany AG." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 8. September 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Replik vom 27. September 2021 hielt der Beschwerdeführer an seinen Rechtsbegehren fest.