4. 4.1. Der Beschwerdeführer wurde zur Erstellung des orthopädisch-traumatolo- gischen Gutachtens von Prof. Dr. med. C. vom 11. Dezember 2019 fachärztlich umfassend und in Kenntnis sowie unter Würdigung der Vorakten (vgl. VB 297, S. 5 ff.) und unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden untersucht. Es wurden ferner ergänzende Zusatzuntersuchungen durchgeführt (Röntgendiagnostik; vgl. VB 297, S. 24 f.). Dabei beurteilte der Gutachter die medizinischen Zusammenhänge sowie die medizinische Situation einleuchtend und gelangte zu einer nachvollziehbar begründeten Schlussfolgerung.