Er wurde von herbeieilenden Personen von der Last des Rollcontainers befreit und anschliessend mit der Ambulanz ins Kantonsspital B. überführt (VB 104; vgl. auch die ergänzenden Angaben in der Unfallmeldung vom 9. März 2016 in VB 1, S. 3f.). 3.2. Dem von der Beschwerdegegnerin eingeholten verwaltungsexternen ortho- pädisch-traumatologischen Gutachten von Prof. Dr. med. C., Facharzt für Chirurgie sowie für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Universitätsspital D., vom 11. Dezember 2019 sind folgende "unfallabhängige Diagnosen und Unfallfolgen" zu entnehmen (vgl. VB 297, S. 49): "- Verheilte Kontusionen von linker Schulter und linkem Ellenbogen