infolge eines blockierten Rädchens am Rolli mitsamt Rolli und Verbindungsblech von der Rampe gestürzt", wobei er sich "an mehreren Körperteilen verletzt" habe (VB 1, S. 1). Dem von der Beschwerdegegnerin unter anderem nach telefonischer Befragung des Beschwerdeführers und Erhebungen vor Ort erstellten Unfallrapport vom 1. März 2017 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer seinen LKW parallel zur 1.25 m hohen Verladerampe abgestellt, die Hubladebühne des LKW entsprechend ausgerichtet und zur Überbrückung der Distanz zur Verladerampe ein Überfahrblech lose deponiert hatte.