Nachdem der Beschwerdeführer gegen diese Verfügung am 17. November 2017 Einsprache erhoben hatte, ordnete die Beschwerdegegnerin eine verwaltungsexterne orthopädischtraumatologische Begutachtung an. Gestützt auf das am 11. Dezember 2019 erstattete Gutachten wies sie die Einsprache des Beschwerdeführers schliesslich mit Einspracheentscheid vom 30. November 2020 ab. 2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer am 18. Januar 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei der Einspracheentscheid vom 30.11.2020 aufzuheben.