1. Der 1964 geborenen Beschwerdeführerin wurde mit Verfügung vom 20. Dezember 2017 ab dem 1. Mai 2010 eine Dreiviertelsrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zugesprochen. Diese wurde aufgrund von IV-Taggeld-Zahlungen vom 1. Mai 2011 bis 31. Juli 2017 sistiert. Mit Verfügung vom 7. Mai 2021 erhöhte die Beschwerdegegnerin die mit Verfügung vom 20. Dezember 2017 zugesprochene Dreiviertelsrente der Beschwerdeführerin rückwirkend ab 1. März 2019 auf eine ganze Rente. Der Beigeladenen 2 wurden von der der Beschwerdeführerin zustehenden Rentennachzahlung von insgesamt Fr. 59'468.00 sodann Fr. 13'740.00 zur Auszahlung an bevorschussende Dritte zugewiesen.