Da es sich vorliegend jedoch um ein Beschwerdeverfahren betreffend Hilflosenentschädigung handelt, ist wie vorangehend dargelegt, von einer praxisgemässen Grundentschädigung in der Höhe von Fr. 2'000.00 auszugehen. Die Kostennote vom 25. September 2023 mit stichwortartigen Hinweisen zu den erfassten Arbeiten, wie beispielsweise "diverses Aktenstudium und Rechtsabklärungen" oder diverse Korrespondenzen, E-Mails und Telefonate mit Klient, Ärzteschaft Klient, Hilfspersonen und Versicherungsgericht im Zeitraum April 2021 - September 2023", unterscheidet nicht detailliert nach Aufwandposition und erlaubt dem Gericht damit kein Aufschlüsseln der notwendigen oder nicht mehr durch die