Mit der Kostennote vom 25. September 2023 wird kein spezifischer Zeitaufwand geltend gemacht, sondern es wird von einer Grundentschädigung in der Höhe von Fr. 3'300.00 ausgegangen, welche praxisgemäss bei einem durchschnittlichen Beschwerdeverfahren betreffend IVG Renten gewährt wird. Da es sich vorliegend jedoch um ein Beschwerdeverfahren betreffend Hilflosenentschädigung handelt, ist wie vorangehend dargelegt, von einer praxisgemässen Grundentschädigung in der Höhe von Fr. 2'000.00 auszugehen.