Retrospektiv betrachtet bestehe ein langjähriger Verlauf, wobei sich der Beginn bereits 1995 abgezeichnet habe. Seit dieser Zeit sei der Beschwerdeführer auch nicht mehr ins Arbeitsleben eingetreten und ab 2010 habe doch eine deutliche Einschränkung bestanden. Wenngleich es kurzzeitig eine Besserung gegeben haben möge, sodass im ABI-Gutachten vom 4. April 2017 nur noch eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von 25 % habe angenommen werden können, sei es im weiteren Verlauf zu einer Verschlechterung gekommen, die wohl 2018/2019 begonnen habe. Etwa seit Juli 2020 würden die heutigen Umstände bestehen (vgl. estimed-Gutachten [Konsensbeurteilung] vom 11. März 2023 S. 21 f.).