Dieser hatte am 23. März 2021 ausgeführt, der Beschwerdeführer leide an einer dissoziativen Störung. Dabei handle es sich um ein grundsätzlich behandelbares Störungsbild, welches aber prinzipiell Anteile des Nicht-Könnens (auf dem Boden einer intrapsychischen Dynamik) beinhalte. Der Austrittsbericht der Reha E._____ vom 15. September 2020 (VB 341 S. 2 ff.) ziele auf den rehabilitativen Aspekt und das Bestreben, das Beschwerdebild zu behandeln und zu verändern, ab. Diesem könne entnommen werden, dass Schwerpunkte in der Physiotherapie der Erhalt der Beweglichkeit und der Tonusregulation sowie das Gehen am Rollator und an Nordic Walking Stöcken gewesen seien.