werden (VB 306 S. 3). 4.3.4. Hinsichtlich der vom Beschwerdeführer erhobenen Einwände im Vorbescheidverfahren betreffend Hilflosenentschädigung hielt die RAD-Ärztin Dr. med. D._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, in ihrer Aktennotiz vom 27. April 2021 fest, aus versicherungsmedizinischer Sicht würden sich keine relevanten neuen medizinischen Aspekte seit dem Gutachten vom 4. April 2017 (VB 212) ergeben. Die spezifischen Einschränkungen könnten "rein somatisch orientiert" bis heute nicht erklärt werden.