2.8. Am 10. Juli 2023 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein. 2.9. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 20. Juli 2023 wurde die Sistierung aufgehoben. 2.10. Mit Stellungnahme vom 25. September 2023 präzisierte der Beschwerdeführer die beschwerdeweise gestellten Anträge dahingehend, dass ihm die Ausrichtung einer Hilflosenentschädigung bei schwerer Hilflosigkeit zustehe und in diesem Sinne zu bewilligen sei. 2.11. Mit Eingabe vom 4. Januar 2024 reichte der Beschwerdeführer weitere medizinische Berichte zu den Akten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: