Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7 % MWST." 2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 4. Juni 2021 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter lic. iur. Patrick Stutz, Rechtsanwalt, Baden, ernannt. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 10. Juni 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Mit Eingabe vom 25. Juni 2021 reichte der Beschwerdeführer einen weiteren Arztbericht zu den Akten.