2021 den Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Hilflosenentschädigung. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 30. April 2021 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 2. Juni 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die angefochtene Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 30.04.2021 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer die beantragte Hilflosenentschädigung (HE) zu bewilligen. 2. 2.1. Es sei sodann richterlich festzustellen, dass die Beschwerdegegnerin eine widerrechtliche Rechtsverzögerung begangen hat.