, 2014, S. Rz 91 ff.). Dies bestätigte die Beschwerdeführerin sodann selbst, indem sie in ihrem Schreiben vom 27. Februar 2021 ausführte, durch die Änderungskündigung sei der Arbeitsvertrag mit dem Versicherten gekündigt und diesem sei gleichzeitig eine Vertragsofferte mit den neuen Vertragsbedingungen unterbreitet wor- -6-