schaftliche Vorteile zu verschaffen. Massgebend ist das Interesse der Arbeitnehmenden, einen dauerhaften Arbeitsplatz zu erhalten. Die Einarbeitungszuschüsse sollen im Einzelfall eine nachhaltige Eingliederung anstreben und gleichzeitig Lohndrückerei verhindern (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, AVIG-Praxis AMM, Stand Juli 2021, Rz J2 f. und J37; THOMAS NUSSBAUMER, Arbeitslosenversicherung, in SBVR, Bd. XIV, 3. Aufl., Rz 735).