1.3. Mit Revisionsverfügung vom 12. März 2021 hob der Beschwerdegegner die Verfügung vom 27. März 2020 betreffend Einarbeitungszuschüsse für den Versicherten auf. Gegen die Revisionsverfügung erhob die Beschwerdeführerin am 26. April 2021 Einsprache, welche mit Einspracheentscheid vom 4. Mai 2021 abgewiesen wurde. 2. 2.1. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin am 31. Mai 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 4. Mai 2021 sowie die Verfügung vom 12. März 2021 seien aufzuheben. -3-