Die Beschwerdeführerin habe in der Anamnese beschrieben, eine erste Panikattacke sei erst im Rahmen der ersten Fahrt zu Beginn des Arbeitsversuches im November 2016 aufgetreten. Zuvor habe sie sich im häuslichen Umfeld durchaus als weitgehend sicher beschrieben. Zur Verunsicherung und besonders auffallendem ängstlichem Verhalten sei es erst im Rahmen des Arbeitsversuches ab November 2016 gekommen. Dies lasse sich auch fremdanamnestisch eruieren. So habe der Ehemann beschrieben, das entsprechende Auftreten der psychischen Phänomenologie mit Ängsten sei erst im Verlauf der Reintegration mit der Leistungskonfrontation aufgetreten (VB 4.3 Interdisziplinäres Gutachten S. 29 f.).