Im Verlaufsbericht vom 28. März 2017 hielt er eine "reaktive depressive Störung, mittelgradige Episode (F 32.1)" fest und führte aus, die Beschwerdeführerin sei aufgrund einer depressiven Entwicklung nach einer FSME-Erkrankung an seine Praxis überwiesen worden. Die Erkrankung habe bei der bis anhin psychisch unauffälligen Beschwerdeführerin zu einer grossen Verunsicherung geführt (VB 3.33 S. 1). 7.4.2. Im Verlaufsbericht vom 21. Dezember 2017 hielt Dr. med. B. fest, die psychiatrische/depressive Symptomatik sei eine Begleitsymptomatik, welche wegen des ungünstigen Verlaufs der FSME-Erkrankung sekundär aufgetreten sei (VB 3.45 S. 2).