Infolge der überlagernden psychischen Störung habe sich im Untersuchungszeitpunkt eine niedrigere Bewertung der Arbeitsfähigkeit von zumindest 50 % ergeben. Unter psychiatrisch/psychotherapeutischer Therapie dürfe von einer Steigerung der Arbeitsfähigkeit auf 80 % binnen 6 Monaten ausgegangen werden (VB 4.3, Interdisziplinäres Gutachten S. 39).