Die Aussagekraft dieser Ergebnisse sei allerdings eingeschränkt. Wegen Schwindel und intermittierend auftretender Übelkeit hätten mehrere Verfahren nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden können (Neuropsychologisches Teilgutachten S. 7). Es hätten sich deutlich schlechtere Leistungen als in der Voruntersuchung 2016 gezeigt. Als einzig mögliche Ursache für diese Verschlechterung seien psychische Faktoren in Betracht zu ziehen. Im Rahmen der erlittenen FSME seien durchaus weiterhin bestehende kognitive Einschränkungen denkbar. Beim Austritt aus der Reha hätten aber lediglich minimale Einschränkungen bestanden.