Hingegen mag es grundsätzlich zutreffen, dass im MEDAS-Gutachten unter dem Punkt "Vorgeschichte und Untersuchungsauftrag" fälschlicherweise angegeben wurde, die Beschwerdeführerin sei zuletzt "4 x 4" Stunden arbeitstätig gewesen (VB 4.3 Interdisziplinäres Gutachten S. 3) sowie im orthopädischen Teilgutachten die Grösse und das Gewicht falsch wiedergegeben wurden (VB 4.3 Interdisziplinäres Gutachten S. 67). Dies ist für den Beweiswert des MEDAS-Gutachtens jedoch nicht massgebend, wurden doch sowohl das letzte Arbeitspensum (4 x 3 Stunden; VB