1. Die 1958 geborene Beschwerdeführerin ist bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 8. Juli 2016 meldete sie der Beschwerdegegnerin einen erlittenen Zeckenbiss, welcher eine Infektion ausgelöst habe. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht im Zusammenhang mit dem Unfall und erbrachte Leistungen in Form von Heilbehandlungskosten, Taggeldern und beruflichen Reintegrationsmassnahmen. Weiter führte sie medizinische Abklärungen durch; insbesondere liess sie die Beschwerdeführerin polydisziplinär begutachten (Gutachten der Medizinischen Abklärungsstelle Bern ZVMB GmbH [MEDAS Bern] vom 20. März 2019).