4. 4.1. Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, das MediCore-Gut- achten, insbesondere das psychiatrische Teilgutachten, werde den Anforderungen an ein beweiskräftiges Gutachten nicht gerecht (vgl. Beschwerde S. 5 ff.). Die psychiatrische Gutachterin pract. med. B. habe im Gutachten jegliche Symptomatik einer depressiven Störung verneint und als behandelnde Psychiaterin in den Psychiatrischen Diensten H. (PD H.) im Eintrittsbericht vom 22. März 2021 dann eine schwere Depression ohne psychotische Symptome nach ICD-10: F32.2 diagnostiziert. Diese Diskrepanz sei auch unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Aufträge maximal (vgl. Beschwerde S. 11 f.;