2. In der angefochtenen Verfügung vom 16. April 2021 (VB 137) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre MediCore-Gutachten der Dres. med. C., Facharzt für Kardiologie und für Allgemeine Innere Medizin, D., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, E., Facharzt für Neurologie, von pract. med. B. sowie der Neuropsychologen lic. phil. F. und lic. phil. G. vom 27. Mai 2020. Darin wurden interdisziplinär die nachfolgenden Diagnosen gestellt (VB 115.2 S. 6 f.): "- Mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit Keine.