2.4. Mit Beschluss vom 28. September 2021 wurde med. pract. B., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und Praktische Ärztin, zur Beantwortung von Rückfragen bezüglich ihres psychiatrischen Teilgutachtens aufgefordert. Nachdem keine Stellungnahme von med. pract. B. eingegangen war, wurde sie mit instruktionsrichterlichem Schreiben vom 17. November 2021 auf die Pendenz aufmerksam gemacht und darum gebeten, in den nächsten Tagen eine Stellungnahme einzureichen. Dieses Schreiben wurde ungeöffnet und mit dem Post-Vermerk "Abgereist" an das hiesige Versicherungsgericht zurückgesendet. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: