2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 16. April 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 21. Mai 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 16. April 2021 sei aufzuheben und die Sache zur Vornahme weiterer Sachverhaltsabklärungen und zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 21. Juni 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.