1. 1.1. Die 1963 geborene Beschwerdeführerin, zuletzt tätig gewesen als Buffet- Lingerie-Mitarbeiterin, meldete sich am 20. Januar 2010 erstmals wegen einer Herzerkrankung bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) begutachten (Gutachten des Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel [ABI], vom 24. April 2012). Mit Verfügung vom 11. Juli 2012 wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin ab.