E. 6.2.2. hiervor). Im estimed-Gutachten vom 11. März 2023 wurde zusammenfassend ausgeführt, dass eine Rollstuhlpflicht bestehe (vgl. estimed-Gutachten [Konsensbeurteilung] vom 11. März 2023 S. 23). Gestützt darauf ist die Notwendigkeit der Rollstuhlversorgung im Grundsatz nachvollziehbar ausgewiesen (vgl. E. 5. hiervor). Ob es sich bei dem am 24. März 2020 beantragten Rollstuhl (VB 315 S. 1 ff.) um eine einfache, zweckmässige und wirtschaftliche Ausführung handelt