vom 15. September 2020 (VB 341 S. 2 ff.) ziele dahingegen auf den rehabilitativen Aspekt und das Bestreben, das Beschwerdebild zu behandeln und zu verändern, ab. Diesem könne entnommen werden, dass Schwerpunkte in der Physiotherapie der Erhalt der Beweglichkeit und der Tonusregulation sowie das Gehen am Rollator und an Nordic Walking Stöcken gewesen seien. Auch aus psychiatrisch-psychotherapeutischer Sicht seien Massnahmen geeignet, welche dem Erhalt der Beweglichkeit und der Tonusregulation dienen würden.