Es falle auf, dass jeweils anlässlich der Konsultationen der permanente Tremor mit keinem Mittel bzw. Manöver irgendwie gebremst oder sogar gestoppt werden könne. Die Ausprägung des ungewöhnlichen Tremors lasse sich diagnostisch nicht eindeutig zuordnen. Dr. med. B._____ kam sodann zum Schluss, dass aus rein orthopädisch/rheumatologischer Sicht die Notwendigkeit eines Handrollstuhls nicht nachvollziehbar sei (VB 333 S. 3). -8-