6.1.1. In ihrer Aktenbeurteilung vom 13. Juli 2020 hielt Dr. med. B._____ fest, dem ABI-Gutachten vom 4. April 2017 (VB 212) sei zu entnehmen, dass unter Berücksichtigung der ausgedehnten und dokumentierten Aktenlage ein chronisches, somatisch nicht erklärbares multilokuläres Schmerzsyndrom bestehe mit einem ebenfalls offensichtlich bis anhin nicht erklärbaren ausgeprägten Tremor der Arme und Beine, rechts dominant, und einem akzentuierten diffusen panvertebralen Schmerzsyndrom. Unter Berücksichtigung der Aktenlage und der aktuellen Anamneseerhebung ergebe sich, dass sich das beklagte Leiden konsistent in allen vergleichbaren Lebensbereichen auswirke.