Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7 % MWST." 2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 25. Mai 2021 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter lic. iur. Patrick Stutz, Rechtsanwalt, Baden, ernannt. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 10. Juni 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Mit Eingabe vom 25. Juni 2021 reichte der Beschwerdeführer einen weiteren Arztbericht zu den Akten. -4- 2.5. Mit Replik vom 16. und Duplik vom 30. Juni 2021 hielten die Parteien an ihren gestellten Anträgen fest.