2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 14. April 2021 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19. Mai 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die angefochtene Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 14.04.2021 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer der beantragte Handrollstuhl zu bewilligen bzw. hierfür Kostengutsprache zu erteilen. 2. 2.1. Es sei sodann richterlich festzustellen, dass die Beschwerdegegnerin eine widerrechtliche Rechtsverzögerung begangen hat.