zwischen 30 und 49 Jahren (Tabelle 17), welche nicht nach Wirtschaftszweigen, sondern nach Berufsgruppen, Lebensalter und Geschlecht unterscheidet, abzustellen. Der Beschwerdeführer war im Zeitpunkt des Unfalls als Kranführer angestellt. Gemäss dem vom Bundesamt für Statistik herausgegebenen "Zuweisungsschlüssel zur Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19" (abrufbar unter: https://www.bfs.ad-min.ch/bfs/de/home/ statistiken/arbeit-erwerb/nomenclaturen/ch-isco-19. assetdetail.11887797. html) fallen "Kranführer" unter die Kodierung 8343. Sie werden somit in der Tabelle T17 der LSE von der Berufsgruppe 83 ("Fahrzeugführen und bedienen mobiler Anlagen") erfasst.