Im Hinblick auf leidensbedingte Einschränkungen ist hervorzuheben, dass der Kreisarzt bei der Umschreibung des Anforderungs- und Belastungsprofils einer angepassten Tätigkeit solche bereits berücksichtigt hat (VB 280 S. 15: "In einer körperlich leichten, wechselbelastenden, mehrheitlich sitzenden Tätigkeit wäre unter folgenden Voraussetzungen von einer ganztägigen Arbeitsfähigkeit auszugehen: Keine Tätigkeiten in unebenem Gelände, auf Leitern und/oder Gerüsten, keine knienden und/oder kauernden Tätigkeiten, keine Tätigkeiten, welche mit Schlägen und/oder Vibrationen für die linke Ferse/den linken Fuss verbunden sind, keine Tätigkeiten,