er werde sich über die "FAR" (Stiftung Flexibler Altersrücktritt) frühpensionieren lassen. Er werde dann auch mit der Operation am Fuss warten, bis er pensioniert sei (VB 73). Der Beschwerdeführer hatte am 1. Dezember 2011 bei der FAR ein Gesuch betreffend Ausrichtung einer Überbrückungsrente ab Juni 2012 eingereicht. Die FAR lehnte das Gesuch ab, da der Beschwerdeführer die Minimaldauer der erforderlichen anrechenbaren Beschäftigung im Bauhauptgewerbe nicht erreicht habe (VB 82 S. 2 ff.).