Die Beschwerdegegnerin stellte auf LSE 2018, Total, Kompetenz Niveau 1, Männer, ab und ermittelte ein Valideneinkommen von Fr. 68'105.55. Dies ergab einen Invaliditätsgrad von 5 % (VB 304). Der Beschwerdeführer bringt vor, es sei davon auszugehen, dass er bei voller Gesundheit noch als Kranführer arbeiten würde, weshalb von einem Valideneinkommen von Fr. 97'578.10 auszugehen sei (Beschwerde Rz. 15). Er legt dazu als Beweis zahlreiche SMS-Auszüge mit Stellenangeboten und Internet Print-Screens ins Recht und verlangt die Zeugenbefragung von Mitarbeitenden verschiedener Temporärfirmen (Replik Rz. 14-19 zu Ziffer 14-17; Eingabe vom 24. Februar 2022).