Dabei wurde auf Tabellenlöhne gemäss LSE 2018, TA1, Kompetenzniveau 1, Männer, gesamte Schweiz, abgestellt und ein Invalideneinkommen von Fr. 64'700.25 ermittelt. Bei der Ermittlung des Valideneinkommens sei davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer ab dem 1. November 2019 aufgrund seines Alters keine Neuanstellung als Kranführer bekommen hätte, weshalb zur Ermittlung des Valideneinkommens auf den Tabellenlohn gemäss Schweizer Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik zur ermitteln sei. Die Beschwerdegegnerin stellte auf LSE 2018, Total, Kompetenz Niveau 1, Männer, ab und ermittelte ein Valideneinkommen von Fr. 68'105.55.