Soweit Dr. med. D. zur Ermittlung der "prozentuale[n] Arbeitsfähigkeit" einen "funktionalen Leistungstest" vorschlägt, ist auf die Rechtsprechung hinzuweisen, wonach bei zuverlässiger ärztlicher Einschätzung der Arbeitsfähigkeit in der Regel keine Notwendigkeit besteht, die Rechtsfrage der Erwerbsunfähigkeit durch eine Evaluation der Funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) zu überprüfen. Eine solche kann ausnahmsweise erforderlich sein, wenn mehrere involvierte Ärzte diese angesichts eines multiplen und schwierig einzuschätzenden Krankheitsbildes ausdrücklich befürworten (Urteil des Bundesgerichts 9C_433/2018 vom 5. Oktober 2018 E. 4.2 mit Hinweisen).