Vielmehr setzte sich der Kreisarzt in seinem Bericht vom 15. Dezember 2020 eingehend mit dem Bericht von Dr. med. D. auseinander und seine Schlussfolgerungen erscheinen ohne Weiteres nachvollziehbar. Die Einschätzung von Dr. med. D., wonach auch in einer angepassten Tätigkeit eine lediglich partielle Arbeitsfähigkeit bestehe, steht zudem im Widerspruch zur Einschätzung des behandelnden Orthopäden, welcher in seinem Sprechstundenbericht vom 17. November 2020 ausgeführt hatte, eine angepasste Tätigkeit, welche den Fuss nicht zusätzlich belaste, könne aus fussorthopädischer Sicht "sicherlich durchgeführt" werden (VB 292 S. 3). Soweit Dr. med.