Von weiteren medizinischen Massnahmen sei bezüglich "zu erwartender Arbeitsfähigkeit" keine wesentliche Verbesserung zu erwarten. Aufgrund der Anamnese und der Untersuchungsbefunde könne am im Jahr 2018 festgelegten Arbeitsplatzprofil festgehalten werden. Demnach sei in einer körperlich leichten, wechselbelastenden, mehrheitlich sitzenden Tätigkeit unter folgenden Voraussetzungen von einer ganztägigen Arbeitsfähigkeit auszugehen: