2.5. Mit instruktionsrichterlichem Schreiben vom 14. Februar 2022 wurde der Beschwerdeführer ersucht, innert zehn Tagen mitzuteilen, ob am Antrag auf eine öffentliche Verhandlung festgehalten werde. Mit Schreiben vom 24. Februar 2022 erklärte dieser den Verzicht auf Durchführung einer öffentlichen Verhandlung und reichte weitere Unterlagen ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: