2.2. Mit Beschwerdeantwort vom 13. Juli 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des Einspracheentscheids vom 9. April 2021. 2.3. Mit Replik vom 25. Oktober 2021 hielt der Beschwerdeführer an seinen Rechtsbegehren fest und reichte Unterlagen ein. 2.4. Mit Duplik vom 15. November 2021 hielt die Beschwerdegegnerin an ihren Rechtsbegehren fest. Diese wurde dem Beschwerdeführer mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. November 2021 zugestellt.