- Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin zzgl. MwSt." Zudem stellte er folgende Verfahrensanträge: " 2. Es sei im vorliegenden Verfahren – unter vorheriger Zustellung sämtlicher Akten – ein zweiter Schriftenwechsel mit Replik und Duplik durchzuführen. 3. Es sei im vorliegenden Verfahren eine Instruktionsverhandlung, eventualiter eine öffentliche Verhandlung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK durchzuführen, wobei insbesondere der Beschwerdeführer vorzuladen und anzuhören sei."